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Amtsgericht Münster, 28 C 3053/07

Datum:
29.01.2008
Gericht:
Amtsgericht Münster
Spruchkörper:
28. Abteilung für Zivilsachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 C 3053/07
ECLI:
ECLI:DE:AGMS:2008:0129.28C3053.07.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 857,53 Euro nebst Zinsen in Höh von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 01.01.2007 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 1/9 und die Beklagte 8/9.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, es sei denn, der Kläger leistet vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit.

 
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