Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Lüdinghausen, 19 OWi-89 Js 2283/15-214/15

Datum:
18.01.2016
Gericht:
Amtsgericht Lüdinghausen
Spruchkörper:
Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 OWi-89 Js 2283/15-214/15
ECLI:
ECLI:DE:AGLH:2016:0118.19OWI89JS2283.15.00
 
Leitsätze:

Kein Absehen vom Fahrverbot bei einer Betroffenen mit zwei ausgeübten Berufen bei einem Familiennettoeinkommen von rund 5000 Euro, wenn weder Existenzgefährdung und noch Arbeitsplatzverlust konkret drohen.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Betroffene wird wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes zu einer Geldbuße von 185,00 EUR verurteilt.

Der Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Betroffene.

(§§ 4 I,  49 StVO, 24, 25 StVG, 2 BKatV).

Tatbestandsnummer: 104 608

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank