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Amtsgericht Lüdinghausen, 3 F 145/96

Datum:
18.10.2000
Gericht:
Amtsgericht Lüdinghausen
Spruchkörper:
Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 F 145/96
ECLI:
ECLI:DE:AGLH:2000:1018.3F145.96.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.475,86 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29.10.1996 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 11/100 der Beklagte und zu 89/100 die Klägerin.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 19.000,00 DM für die Klägerin vorläufig vollstreckbar.

 
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