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Amtsgericht Ibbenbüren, 76 M 821/22

Datum:
08.12.2022
Gericht:
Amtsgericht Ibbenbüren
Spruchkörper:
Rechtspfleger
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
76 M 821/22
ECLI:
ECLI:DE:AGST2:2022:1208.76M821.22.00
 
Tenor:

wird der Pfändungsfreibetrag in Ergänzung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Amtsgerichts Ibbenbüren vom 27.07.2022 - Aktenzeichen: 76 M 821/22 - gemäß § 850 f Absatz 2 ZPO in Verbindung mit § 850 f Absatz 1 Nr. 2 ZPO auf 999,00 Euro festgesetzt.

Der dem Schuldner aufgrund dieser Anordnung zu verbleibende Teil seines Einkommens, darf den Betrag nicht übersteigen, der ihm bei Anwendung des § 850c ZPO verbleiben würde.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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