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Amtsgericht Ibbenbüren, 3 C 465/01

Datum:
07.06.2002
Gericht:
Amtsgericht Ibbenbüren
Spruchkörper:
Abteilung 3
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 C 465/01
ECLI:
ECLI:DE:AGST2:2002:0607.3C465.01.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckba-ren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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