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Amtsgericht Dülmen, 3 C 282/17

Datum:
13.03.2018
Gericht:
Amtsgericht Dülmen
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 C 282/17
ECLI:
ECLI:DE:AGCOE2:2018:0313.3C282.17.00
 
Schlagworte:
Wertersatzanspruch; Muster-Widerrufsbelehrung; Widerruf, Verbrauchervertrag
Normen:
BGB § 357 Abs. 7; EGBGB Art 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
Leitsätze:

Der Wertersatzanspruch aus § 357 Abs. 7 BGB setzt eine ordnunsgemäße und fehlerfreie Widerrufsbelehrung voraus.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 500,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.10.2017 und 378,83 € außergerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.12.2017 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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