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Amtsgericht Dülmen, 3 C 377/12

Datum:
20.06.2013
Gericht:
Amtsgericht Dülmen
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 C 377/12
ECLI:
ECLI:DE:AGCOE2:2013:0620.3C377.12.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.323,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.06.2012 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 186,24 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.10.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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