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Amtsgericht Dülmen, 6 F 216/10

Datum:
29.10.2010
Gericht:
Amtsgericht Dülmen
Spruchkörper:
Familienrichter
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 F 216/10
ECLI:
ECLI:DE:AGCOE2:2010:1029.6F216.10.00
 
Tenor:

            Es wird festgestellt, dass das Vermittlungsverfahren erfolglos

            geblieben ist.

            Bezüglich zu beschließender Maßnahmen betreffend die

            elterliche Sorge wird auf das anhängige Sorgerechtsverfahren

            6 F 156/09 verwiesen.

            Die Kosten des Vermittlungsverfahrens gelten nicht als Kosten

            des bereits anhängig gewesenen Sorgerechtsverfahrens.

            Der Verfahrenswert wird auf 3.000,-- € festgesetzt (§ 45 I Ziff. 3

            FamFG)

 
 

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