Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Dülmen, 6 F 156/09

Datum:
29.10.2010
Gericht:
Amtsgericht Dülmen
Spruchkörper:
Familienrichter
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 F 156/09
ECLI:
ECLI:DE:AGCOE2:2010:1029.6F156.09.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, II-8 UF 235/10
Leitsätze:

Die Beschwerde der Antragsgegnerin (Kindesmutter) gegen den am 29.10.2010 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dülmen wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; im Übrigen werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Antragsgegnerin auflerlegt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das Recht der elterlichen Sorge für das Kind LH,

            geboren am 00 wird in Abänderung der beurkundeten

            Sorgeerklärung vom 1.1.11 (Beurk.-Reg.-Nr. 00)

            auf den Kindesvater allein übertragen.

            Für die Dauer eines Jahres wird eine Umgangspflegschaft angeordnet.

            Zur Umgangspflegerin wird Rechtsanwältin K bestellt.

            Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden

            nicht erstattet.

            Der Gegenstandswert wird auf 3.000,-- € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank