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Amtsgericht Coesfeld, 5 F 348/23

Datum:
02.09.2025
Gericht:
Amtsgericht Coesfeld
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 F 348/23
ECLI:
ECLI:DE:AGCOE1:2025:0902.5F348.23.00
 
Tenor:

1.

Die am 20.03.1978 vor dem Standesamt Hannover unter der Eheregisternummer 000/1978 geschlossene Ehe der Beteiligten wird

g e s c h i e d e n.

2.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der AAA (Vers. Nr. 000000000003) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 23,9432 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto 000000000001 bei der AAA, bezogen auf den 31. 08. 2023, übertragen.

Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der CCC (Vers. Nr. Pers.-Nr. 00000001) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 63.384,00 Euro bei der Versorgungsausgleichskasse nach Maßgabe der Betriebsvereinbarung in der Fassung vom 15.12.1994, bezogen auf den 31. 08. 2023, begründet. Die CCC wird verpflichtet, diesen Betrag nebst 1,81 % Zinsen seit dem 01. 09. 2023 bis zur Rechtskraft dieser Entscheidung an die Versorgungsausgleichskasse zu zahlen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der EEE (Vers. Nr. 000000000004) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 595,78 Euro monatlich nach Maßgabe der Betriebsvereinbarung in der Fassung vom 15.12.1994, bezogen auf den 31. 08. 2023, übertragen.

Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der DDD (Vers. Nr. 000000000004) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 48.400,00 Euro bei der Versorgungsausgleichskasse nach Maßgabe der Betriebsvereinbarung in der Fassung vom 15.12.1994, bezogen auf den 31. 08. 2023, begründet. Die DDD wird verpflichtet, diesen Betrag nebst 1,81 % Zinsen seit dem 01. 09. 2023 bis zur Rechtskraft dieser Entscheidung an die Versorgungsausgleichskasse zu zahlen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der AAA (Vers. Nr. 000000000001) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 35,5107 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto 000000000003 bei der AAA, bezogen auf den 31. 08. 2023, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der BBB (Vers. Nr. 000000000002) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 87,55 Versorgungspunkten nach Maßgabe des § 44 der Satzung der Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden in der Fassung vom 22.11.2022, bezogen auf den 31. 08. 2023, übertragen.

3.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

 
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