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Amtsgericht Coesfeld, 4 C 156/19

Datum:
01.10.2019
Gericht:
Amtsgericht Coesfeld
Spruchkörper:
4. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 C 156/19
ECLI:
ECLI:DE:AGCOE1:2019:1001.4C156.19.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 5.035,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 22.06.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 11 % und die Beklagten 89 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

 
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