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Amtsgericht Coesfeld, 11 C 18/19

Datum:
25.09.2019
Gericht:
Amtsgericht Coesfeld
Spruchkörper:
Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 18/19
ECLI:
ECLI:DE:AGCOE1:2019:0925.11C18.19.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 59,16 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.04.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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