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Amtsgericht Coesfeld, 4 C 157/17

Datum:
19.06.2018
Gericht:
Amtsgericht Coesfeld
Spruchkörper:
Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 C 157/17
ECLI:
ECLI:DE:AGCOE1:2018:0619.4C157.17.00
 
Schlagworte:
Hauswart; Kabelgebühr; Rauchmelder
Normen:
BGB §535; 556
Leitsätze:

Die Kosten für die "Miete/Wart. Rauchmeld." sind nicht erstattungsfähig. Umlagefähig sind allenfalls solche Kosten, die zur Überprüfung von Beschädigungen und Funktionen dienen.

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 213,64 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 06.07.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 58 % und die Beklagte 42 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

(ohne Tatbestand gemäß § 313 a ZPO)

 
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