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Amtsgericht Coesfeld, 5 F 154/15

Datum:
04.09.2015
Gericht:
Amtsgericht Coesfeld
Spruchkörper:
Amtsgericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 F 154/15
ECLI:
ECLI:DE:AGCOE1:2015:0904.5F154.15.00
 
Tenor:

Die weitere Unterbringung des Minderjährigen, geboren am XXXX in folgender geschlossenen Einrichtung:

B

wird bis zum 10.05.2016 familiengerichtlich genehmigt.

Die Entscheidung ist sofort wirksam.

Die angeordnete Maßnahme ist spätestens am 10.05.2016 zu beenden, wenn nicht vorher die Verlängerung der Maßnahme durch das Gericht genehmigt worden ist. §§ 167 Abs. 1, 312 Nr. 1, 329 Abs. 1 FamFG.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

 
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