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Amtsgericht Coesfeld, 11 C 281/08

Datum:
26.11.2008
Gericht:
Amtsgericht Coesfeld
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 281/08
ECLI:
ECLI:DE:AGCOE1:2008:1126.11C281.08.00
 
Tenor:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 422,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.05.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 42 % und den Beklagten zu 58 % auferlegt.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die jeweils andere Partei mittels Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Berufung wird zugelassen.

 
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