Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Borken, 12 C 158/14

Datum:
11.07.2017
Gericht:
Amtsgericht Borken
Spruchkörper:
12. Abteilung für Zivilsachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 C 158/14
ECLI:
ECLI:DE:AGBOR1:2017:0711.12C158.14.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.781,20 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.03.2014,

sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 261,30 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 13 % und die Beklagte zu 87 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Von dem Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil gegen ihn vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank