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Amtsgericht Bocholt, 21 C 55/25

Datum:
06.02.2026
Gericht:
Amtsgericht Bocholt
Spruchkörper:
Zivilrichterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 C 55/25
ECLI:
ECLI:DE:AGBOH:2026:0206.21C55.25.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Aachen
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die durch die Beklagte festgesetzten Strafzahlungen für das Jahr 2024 in Höhe von 443,70 Euro gegen den Kläger zur Kundennummer XXX und von 396,00 Euro gegen die AB zur Kundennummer YYY nicht geschuldet sind.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Kostentenors durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

 
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