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Amtsgericht Bocholt, 4 C 48/15

Datum:
24.06.2015
Gericht:
Amtsgericht Bocholt
Spruchkörper:
Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 C 48/15
ECLI:
ECLI:DE:AGBOH:2015:0624.4C48.15.00
 
Normen:
BGB, § 488, 305, 307, 812
Leitsätze:

Zur Frage, unter welchen Bedingungen Klauseln in Kreditverträgen über die Zahlung von Bearbeitungsgebühren als Allgemeine Geschäftsbedingungen angesehen werden müssen.

Zur Frage der Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren aus dem Kreditvertrag, wenn der Darlehnsnehmer Unternehmer ist.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 420,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

 
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