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Amtsgericht Bocholt, 21 C 65/13

Datum:
06.02.2014
Gericht:
Amtsgericht Bocholt
Spruchkörper:
21. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 C 65/13
ECLI:
ECLI:DE:AGBOH:2014:0206.21C65.13.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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