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Amtsgericht Bocholt, 11 C 195/12

Datum:
05.06.2014
Gericht:
Amtsgericht Bocholt
Spruchkörper:
Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 195/12
ECLI:
ECLI:DE:AGBOH:2014:0605.11C195.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.098,32 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.03.2012 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin ¾ und die Beklagte ¼.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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