Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Bocholt, 11 C 101/12

Datum:
13.03.2014
Gericht:
Amtsgericht Bocholt
Spruchkörper:
Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 101/12
ECLI:
ECLI:DE:AGBOH:2014:0313.11C101.12.00
 
Leitsätze:

Zustellungsurkunden, mit denen die Zustellung der Klageschrift bzw. eines Versäumnisurteils belegt worden sind, begründen als öffentliche Urkunden so lange den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen, bis nicht deren Unrichtigkeit voll bewiesen ist.

 
Tenor:

Der Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Bocholt vom 04.09.2012 (AZ. 11 C 101/12) wird als unzulässig verworfen.

Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank