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Amtsgericht Bocholt, 4 C 31/11

Datum:
10.10.2011
Gericht:
Amtsgericht Bocholt
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 C 31/11
ECLI:
ECLI:DE:AGBOH:2011:1010.4C31.11.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Bocholt vom 05.05.2011 bleibt aufrecht erhalten.

Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet

 
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