Seite drucken
Entscheidung als PDF runterladen
Die Folgesache Versorgungsausgleich wird abgetrennt. Sie bleibt Folgesache.
Gründe:
2Die Folgesache Versorgungsausgleich wird gemäß § 140 II Nr. 5 FamFG abgetrennt, weil ein Ehegatte dies beantragt und sich der Scheidungsausspruch so außergewöhnlich verzögern würde, dass ein weiterer Aufschub auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Versorgungsausgleichs eine unzumutbare Härte darstellen würde. Wegen aus gerichtlicher Sicht nicht hinreichend entschuldigten Ausbleibens der Antragsgegnervertreterin im Termin vom 2.5.2011 ist der Antrag gemäß § 3 III VersAusglG im Termin zur mündlichen Verhandlung durch die Antragsgegnerseite nicht gestellt worden.