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Amtsgericht Ahlen, 40 F 191/12

Datum:
17.04.2012
Gericht:
Amtsgericht Ahlen
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
40 F 191/12
ECLI:
ECLI:DE:AGWAF2:2012:0417.40F191.12.00
 
Tenor:

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder A., geb. am 0, B., geb. am 0 und C., geb. am 0 wird auf die Mutter übertragen.

Im Übrigen besteht die gemeinsame elterliche Sorge fort.

Der Antrag des Antragsgegners wird zurückgewiesen.

Den Kindeseltern wird gerichtlich auferlegt, sich wegen der Umgangskontrakte an eine Beratungsstelle zu wenden.

Der Antragsgegner trägt die Verfahrenskosten.

Verfahrenswert: 1.500,00 EUR (§§ 41, 45 FamGKG).

 
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