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Amtsgericht Ahlen, 9 C 428/05

Datum:
01.06.2010
Gericht:
Amtsgericht Ahlen
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 C 428/05
ECLI:
ECLI:DE:AGWAF2:2010:0601.9C428.05.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Der Streitwert wird auf 724,08 € festgesetzt.

 
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