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Amtsgericht Ahlen, 3 C 465/89

Datum:
07.02.1990
Gericht:
Amtsgericht Ahlen
Spruchkörper:
Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 C 465/89
ECLI:
ECLI:DE:AGWAF2:1990:0207.3C465.89.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500,-- DM anwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

 
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