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Amtsgericht Ahaus, 15 C 33/12

Datum:
15.11.2012
Gericht:
Amtsgericht Ahaus
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 C 33/12
ECLI:
ECLI:DE:AGAH:2012:1115.15C33.12.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 139,97 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.10.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 94 % und die Beklagten zu 6 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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