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Landgericht Mönchengladbach, 6 O 418/20

Datum:
18.08.2021
Gericht:
Landgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 O 418/20
ECLI:
ECLI:DE:LGMG:2021:0818.6O418.20.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften), Rechtspflege und Gerichtsverfahrensrecht
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 38.079,90 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Pkw Audi A6 3.0 TDI Quattro Avant, Fahrzeugidentifikationsnummer __________________________ nebst zwei Fahrzeugschlüsseln, Kfz-Schein, Kfz-Brief und Serviceheft.

Es wird festgestellt, dass sich die Klage in Höhe von 61,88 EUR erledigt hat.

Es wird festgestellt, dass der in Ziff.1 des Tenors bezeichnete Anspruch aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung der Beklagten herrührt.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1590,91 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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