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Landgericht Mönchengladbach, 10 O 84/16

Datum:
01.06.2017
Gericht:
Landgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 O 84/16
ECLI:
ECLI:DE:LGMG:2017:0601.10O84.16.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 13.360,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2016 zu zahlen;

Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW VW Golf VI Variant

sowie Zug um Zug gegen Mitteilung des Kilometerstands des vorbezeichneten Fahrzeugs auf den 27.04.2017.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 25 %, die Beklagten tragen sie zu 75 % als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

 
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