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Landgericht Mönchengladbach, 11 O 6/09

Datum:
11.07.2012
Gericht:
Landgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 O 6/09
ECLI:
ECLI:DE:LGMG:2012:0711.11O6.09.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

1.

Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin wie Gesamtschuldner 317.341,39 Euro nebst 6 % Zinsen seit dem 1.4.2008 zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten wie Gesamtschuldner zu 83 % und die Klägerin zu 17 %.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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