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Landgericht Mönchengladbach, 5 S 74/09

Datum:
11.05.2010
Gericht:
Landgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 S 74/09
ECLI:
ECLI:DE:LGMG:2010:0511.5S74.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Viersen, 32 C 110/08
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. Mai 2009 ver-kündete Urteil des Amtsgerichts Viersen unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.295,65 € nebst Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz seit dem 6. März 2008 zu zahlen.

Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der des Beru-fungsverfahrens tragen die Beklagte zu 87 % und die Klägerin zu 13 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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