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Landgericht Mönchengladbach, 5 S 111/09

Datum:
06.08.2010
Gericht:
Landgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 S 111/09
ECLI:
ECLI:DE:LGMG:2010:0806.5S111.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Erkelenz, 6 C 165/09
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20. Oktober 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Erkelenz – 6 C 165/09 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teil-weise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 623,47 € nebst Zin-sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. April 2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 14 % und die Beklagte zu 86 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Berufungswert: 645,97 €

 
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