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Landgericht Mönchengladbach, 10 O 38/10

Datum:
08.07.2010
Gericht:
Landgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 O 38/10
ECLI:
ECLI:DE:LGMG:2010:0708.10O38.10.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der zwischen dem Beklagten und dem Kläger geschlossene Beratervertrag vom 28.11.2008 durch schriftliche Kündigung des Klägers vom 29.9.2009 fristlos been-det wurde.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Be-klagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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