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Landgericht Mönchengladbach, 2 S 76/07

Datum:
26.03.2008
Gericht:
Landgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 76/07
ECLI:
ECLI:DE:LGMG:2008:0326.2S76.07.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Erkelenz, 14 C 441/05
 
Tenor:

Das Urteil des Amtsgerichts Erkelenz vom 26.04.2007 – Az. 14 C 441/05 – wird abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.807,98 € nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2004 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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