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Landgericht Mönchengladbach, 7 O 9/07

Datum:
29.06.2007
Gericht:
Landgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
1. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 9/07
ECLI:
ECLI:DE:LGMG:2007:0629.7O9.07.00
 
Tenor:

1)

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.893,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 20. Janu-ar 2007 sowie weitere 439,90 € zu zahlen.

2)

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin 20 % der Jahresbruttoumsätze, die er in der Zeit vom 1. Oktober 2006 bis zum 30. September 2008 mit solchen Mandanten tätigen wird, die am 30. September 2003 in einem steuerberaterlichen Auftragsverhältnis zur Klägerin standen, zu zahlen.

3)

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4)

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

 
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