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Landgericht Mönchengladbach, 6 O 13/04

Datum:
10.01.2006
Gericht:
Landgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 O 13/04
ECLI:
ECLI:DE:LGMG:2006:0110.6O13.04.00
 
Tenor:

der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. März 2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 70 Prozent und der Beklagte zu 30 Prozent.

Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden.

 
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