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Landgericht Mönchengladbach, 4 S 184/04

Datum:
21.09.2005
Gericht:
Landgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 S 184/04
ECLI:
ECLI:DE:LGMG:2005:0921.4S184.04.00
 
Schlagworte:
Auslegung; Garantie
Normen:
§§ 133; 157; 444 BGB
Leitsätze:

Erklärt ein Verkäufer ausdrücklich, keine Garantie übernehmen zu wollen, können zugleich gemachte Angaben über den Zustand der Kaufsache nicht als Garantie ausgelegt werden.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 02.12.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Erkelenz (Az.: ..........) abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens, trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

 
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