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Landgericht Mönchengladbach, 3 O 171/04

Datum:
10.11.2004
Gericht:
Landgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 171/04
ECLI:
ECLI:DE:LGMG:2004:1110.3O171.04.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 58.575.65 € zuzüglich 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.Oktober 2003 zu zahlen. 

Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11O % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer in der Bundesrepublik ansässigen Bank oder öffentlichen Spar­ kasse erbracht werden.

 
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