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Landgericht Mönchengladbach, 10 O 364/03

Datum:
11.12.2003
Gericht:
Landgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 O 364/03
ECLI:
ECLI:DE:LGMG:2003:1211.10O364.03.00
 
Schlagworte:
Rechtsanwalt; Pflichtenkreis beim eingeschränkten Mandat ( hier Minimierung von Pflichteilsansprüchen.
Normen:
BGB §§ 280 Abs. 1, 675 Abs. 1
Leitsätze:

Der im Zusammenhang mit einem Grundstückserwerb von Mandanten mit der Minimierung von Pflichteilsansprüchen des Abkömmlings seiner Lebensgefährtin beauftragte Rechtsanwalt verletzt seine Aufklärungs- und Beratungspflichten, wenn er nicht aufklärt, ob der Abkömmling tatsächlich von der Erbfolge ausgeschlossen ist und die von ihm gewählte Vertragskonstruktion schließlich dazu führt, dass der Abkömmling das Grundstück (bzw. hier eines Anteils) im Wege der Erbfolge erwirbt.

 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 69.024,40 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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