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Amtsgericht Viersen, 32 C 480/19

Datum:
11.12.2020
Gericht:
Amtsgericht Viersen
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
32 C 480/19
ECLI:
ECLI:DE:AGVIE:2020:1211.32C480.19.00
 
Tenor:

1.       Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 89,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.08.2019 zu zahlen.

2.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.       Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 97% und der Beklagte zu 3% zu tragen.

4.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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