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Amtsgericht Viersen, 31 C 179/18

Datum:
04.09.2019
Gericht:
Amtsgericht Viersen
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
31 C 179/18
ECLI:
ECLI:DE:AGVIE:2019:0904.31C179.18.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, die im ersten Obergeschoss rechts des Hauses T-Weg in W gelegene Wohnung bestehend aus 4 Zimmern, Abstellraum, Bad, Balkon, Flur/Diele und Küche zu räumen und in geräumtem Zustand unter Aushändigung sämtlicher Schlüssel an die Klägerin herauszugeben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,-- Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Ihr wird eine Räumungsfrist bis Ablauf 25. Januar 2020 eingeräumt.

 
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