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Amtsgericht Viersen, 2 C 446/11

Datum:
09.04.2013
Gericht:
Amtsgericht Viersen
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 C 446/11
ECLI:
ECLI:DE:AGVIE:2013:0409.2C446.11.00
 
Tenor:

1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 557,62 EUR nebst Zinsen in        Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinsatz seit dem 23.07.2011 zu zahlen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 35 %, die Beklagte 65%.

3. Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des für den Vollstreckenden  aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweils Vollstreckende vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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