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Amtsgericht Viersen, 17 C 114/93

Datum:
11.08.1994
Gericht:
Amtsgericht Viersen
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 C 114/93
ECLI:
ECLI:DE:AGVIE:1994:0811.17C114.93.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass das Urteil des Kreisgerichts Dresden

vom 27.01.1984 zum Aktenzeichen F 162/83 (Süd) unwirksam ist.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung des Klägers wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung von 700,00 DM anwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann von beiden Parteien auch durch Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

 
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