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Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 3702

Datum:
11.09.2020
Gericht:
Amtsgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
Rechtspfleger
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
HRA 3702
ECLI:
ECLI:DE:AGMG1:2020:0911.HRA3702.00
 
Tenor:

wird der Antragsgegnerin aufgegeben, der Antragstellerin Einsicht zu geben in

- 2018 und 2019 erteilte Rechnungen und Gutschriften

- Bankauszüge der geschäftlich genutzten Bankkonten der

   Geschäftsjahre             2018 und 2019

- betriebswirtschaftliche Auswertungen ab Januar 2019

- Datev-Auswertungen 2019

- Bilanz 2019

und auf Verlangen der Antragstellerin, auf deren Kosten, Fotokopien fertigen zu lassen.

Darüber hinaus hat die Antragsgegnerin der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über

       die im Geschäftsjahr 2019 zu Eigentum oder mittels Leasing oder Miete

          erworbenen Kraftfahrzeuge

       die im Geschäftsjahr 2019 eingestellten Mitarbeiter unter Angabe des

          Beschäftigungsbeginns und des monatlichen Bruttogehalts.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, § 81 FamFG.

Der Streitwert wird auf 30.000€ festgesetzt.

 
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