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Amtsgericht Mönchengladbach, 36 C 308/19

Datum:
21.01.2020
Gericht:
Amtsgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
36 C 308/19
ECLI:
ECLI:DE:AGMG1:2020:0121.36C308.19.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen den Klägern zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 

Tatbestand

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Entscheidungsgründe

15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27
 

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