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Amtsgericht Mönchengladbach, 36 C 92/19

Datum:
06.08.2019
Gericht:
Amtsgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
36 C 92/19
ECLI:
ECLI:DE:AGMG1:2019:0806.36C92.19.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 126,62 EUR zuzüglich jährlicher Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz auf 63,31 EUR seit dem 3. September 2018 und auf weitere 63,31 EUR seit dem 21. Mai 2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 56 Prozent und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 44 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Sowohl der Klägerin, als auch den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung der Klägerin wird nicht zugelassen.

Die Berufung der Beklagten wird zugelassen.

 

Tatbestand

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Entscheidungsgründe

15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29
 

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