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Amtsgericht Mönchengladbach, 35 C 737/14

Datum:
23.07.2015
Gericht:
Amtsgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
35 C 737/14
ECLI:
ECLI:DE:AGMG1:2015:0723.35C737.14.00
 
Tenor:

Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 00.00.0000 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten der Klägerin die Klägerin und der Beklagte zu 2) jeweils zu 50 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt die Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt dieser selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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