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Amtsgericht Mönchengladbach, 128 Ls 44/15

Datum:
14.07.2015
Gericht:
Amtsgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
128 Ls 44/15
ECLI:
ECLI:DE:AGMG1:2015:0714.128LS44.15.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Angeklagte ist des versuchten Betruges schuldig.

Gegen den Angeklagten wird deshalb und unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 16.08.2011 (Aktenzeichen: 128 Ls-602 Js 1013/11-40/11) wegen der dort festgestellten Taten eine Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und elf Monaten verhängt.

Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen - auch der notwendigen Auslagen des Angeklagten - wird abgesehen.

Angewendete Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, Abs. 2, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB, 1, 105 ff. JGG

 
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