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Amtsgericht Mönchengladbach, 4 C 418/09

Datum:
11.03.2011
Gericht:
Amtsgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 C 418/09
ECLI:
ECLI:DE:AGMG1:2011:0311.4C418.09.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Be-klagten aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf-grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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