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Amtsgericht Mönchengladbach, 36 C 333/09

Datum:
14.01.2010
Gericht:
Amtsgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
36 C 333/09
ECLI:
ECLI:DE:AGMG1:2010:0114.36C333.09.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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